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   BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85   

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BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 105.85 (https://dejure.org/1986,305)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1986 - 9 C 105.85 (https://dejure.org/1986,305)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 9 C 105.85 (https://dejure.org/1986,305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Annahme eines anderweitigen Verfolgungsschutzes im Asylrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anderweitiger Verfolgungsschutz - Asylanerkennung - Abgeschlossenes Ereignis - Vergangenheit - Gegenwart - Zukunft - Freiwillige Ausreise - Schutzstaat - Rückkehrmöglichkeit

  • hjil.de PDF, S. 32 (Kurzinformation)
  • zaoerv.de PDF (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 181
  • NVwZ 1987, 423
  • DVBl 1987, 781
  • DÖV 1987, 784
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Demgegenüber ist jedoch darauf hinzuweisen, daß in § 2 Abs. 1 AsylVfG a.F. der Ausschluß aller derjenigen politisch Verfolgten von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgesprochen war, die im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung Sicherheit vor Verfolgung genießen, also auch derjenigen, die anderweitige Sicherheit erst nach der Asylantragstellung in Deutschland und damit auch erst nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erlangt haben (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 ).

    Da der Verwaltungsgerichtshof die Sicherheit des Klägers vor Verfolgung in den USA unmittelbar festgestellt hat, braucht der Senat auch nicht auf die Frage einzugehen, ob - wofür einiges spricht - aufgrund des möglicherweise entsprechend anzuwendenden § 2 Abs. 2 AsylVfG wegen des nunmehr vier Jahre währenden Aufenthalts des Klägers in den USA die Vermutung gilt, daß er dort Sicherheit vor politischer Verfolgung genießt, so daß ihm der freiwillige Verzicht hierauf im Falle einer Rückkehr in die Bundesrepublik asylrechtlich entgegenzuhalten wäre (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Den vorhandenen Schutz hat der Kläger durch seine Ausreise aus Italien freiwillig aufgegeben, was ebenso zu behandeln ist wie der Fortbestand dieses Schutzes (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181).

    § 2 AsylVfG sowohl alter als auch neuer Fassung ist Ausfluß der sich aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ergebenden Subsidiarität der verfassungsrechtlichen Asylgewährleistung (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 5, S. 13), die indessen nur in einem eingeschränkten Umfang besteht: Grundsätzlich genießt jeder Ausländer, der die Voraussetzungen des politisch Verfolgten erfüllt und als Flüchtender das Bundesgebiet erreicht hat oder sich im Falle der Asylerheblichkeit von Nachfluchtgründen bereits hier aufhält, den besonderen Schutz des Asylrechts, es sei denn, daß er dieses Schutzes nicht bedarf, weil er ihn, nämlich den Schutz des Asylrechts in dem Umfang, wie er sich aus dem nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zwingend Gebotenen ergibt, bereits in einem anderen Land erhalten hat (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - a.a.O.).

  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

    Ist indessen zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfGE 71, 276 [293]) ein früher anderweitig gegebener Schutz entfallen und droht dem in seinem Herkunftsstaat (nach wie vor landesweit) Verfolgten die Verbringung dorthin, so reicht der Hinweis auf seine mit dem früheren Aufenthalt im Drittstaat (möglicherweise) verbundene anderweitige Sicherheit nicht aus, um ihm den Schutz des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zu versagen (vgl. BVerfGE 63, 215 [228 f]; vgl. auch BVerwGE 75, 181 [187]).

    a) Auch nach der zum damaligen Zeitpunkt ergangenen und veröffentlichten einschlägigen höchstrichterlichen Fachrechtsprechung (vgl. BVerwGE 67, 314 [316]; 75, 181 [183 ff.]; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1989, Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 10, S. 25) haben die Tatsachengerichte bei der Prüfung anderweitigen Verfolgungsschutzes auf den - auch hinsichtlich der sonstigen Asylvoraussetzungen wesentlichen (vgl. BVerfGE 54, 341 [359 f.]; 83, 216 [236]) - Zeitpunkt ihrer Entscheidung über das Asylbegehren abzustellen, und zwar sowohl im Hinblick auf die im Drittstaat (fortbestehende) Verfolgungssicherheit als auch die dort vorhandene Existenzgrundlage.

    Nur dann, wenn der anderweitige Verfolgungsschutz ohne die Ausreise des Flüchtlings aus dem Drittstaat dort fortbestanden haben würde, soll § 2 AsylVfG Anwendung finden (vgl. BVerwGE 75, 181 [185]).

    Sie berücksichtigt nicht hinreichend, daß auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Aufgabe des Schutzes im Drittstaat den Asylanspruch des Flüchtlings in der Bundesrepublik dann unberührt läßt, wenn dieser Schutz unabhängig vom Verhalten des Flüchtlings vor dem Ende der Verfolgungsgefahr im Heimatstaat ohnehin entfallen wäre (vgl. BVerwGE 75, 181 [184, 185]).

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Nach dem Senatsurteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) ist § 2 AsylVfG dahin auszulegen, daß der freiwillige Verzicht des Betroffenen auf anderweitigen Verfolgungsschutz ebenso zu behandeln ist wie der Fortbestand dieses Schutzes, so daß in beiden Fällen mit Rücksicht auf die im Verhältnis zum anderweitigen Verfolgungsschutz bestehende Subsidiarität der verfassungsrechtlichen Gewährleistung in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG eine Asylanerkennung nach § 2 AsylVfG ausscheidet.

    Es widerspräche den in der oben genannten Entscheidung vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - entwickelten Grundsätzen zu § 2 AsylVfG, den einheitlichen Verfolgungsgrund gleichsam in verschiedene zeitliche Abschnitte aufzuteilen und für den Abschnitt nach Verlassen des Erstzufluchtslandes die Frage des anderweitigen Verfolgungsschutzes völlig neu und losgelöst von dem freiwillig aufgegebenen Schutz zu stellen.

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 131.90

    Asylanspruch wegen Nachfluchtgrund - Asylrelevanz der Wehrdienstentziehung -

    Gibt ein Asylbewerber eine solche Sicherheit vor Verfolgung freiwillig auf, so ist dies in bezug auf die bis dahin entstandenen Verfolgungsgründe wie der Fortbestand der Sicherheit zu behandeln (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 ).
  • BVerwG, 12.02.1992 - 9 B 189.91

    Entfallen des in einem anderen Land gewährten Schutzes vor politischer Verfolgung

    Bei der Prüfung eines anderweitigen Verfolgungsschutzes, der nach Maßgabe des § 2 AsylVfG einem Asylanspruch entgegensteht, ist auf den Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung über das Asylbegehren abzustellen, denn der anderweitige Verfolgungsschutz ist nicht lediglich ein in der Vergangenheit abgeschlossenes, sondern ein auch in der Gegenwart und sogar in die Zukunft fortwirkendes Ereignis (vgl. Urteile vom 5. Juni 1904 - BVerwG 9 C 71.83 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 3 und vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ferner bereits geklärt, daß § 2 AsylVfG keine Anwendung findet und die Schutzbedürftigkeit wieder auflebt, wenn ein in einem anderen Land gewährter Schutz vor politischer Verfolgung durch Widerruf, praktischen Entzug oder aus anderen Gründen wieder entfällt (vgl. Urteile vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289 [BVerwG 05.06.1984 - 9 C 88/83] und vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - a.a.O.).

    In diesem Fall wird der freiwillige Verzicht ebenso behandelt wie der Fortbestand des Schutzes, weil Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Doppel- oder Mehrfachschutz gewährt; das Asylrecht beschränkt sich in diesem Fall auf den Schutz vor Abschiebung in einen Verfolgerstaat (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986, a.a.O.).

    Voraussetzung für die Anwendung des § 2 AsylVfG ist, daß der anderweitige Verfolgungsschutz ohne die nicht erzwungene Ausreise des betroffenen Asylbewerbers fortbestanden hätte (Urteil vom 2. Dezember 1986, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 8 A 4154/99

    Türkei, Syrien, Jesiden, Staatsangehörigkeit, Syrien (A), Verfolgungssicherheit,

    Dazu und zum folgenden: BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 -, BVerwGE 75, 181, 184 (zu § 2 a.F. AsylVfG, insoweit jedoch auf § 27 AsylVfG übertragbar);vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 -, BVerwGE 77, 150; Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 55.89 -, InfAuslR 1990, 93; Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 -, NVwZ 1992, 274.

    BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 -, BVerwGE 75, 181, 184.

    - dazu BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 -, BVerwGE 75, 181, 184 (zu § 2 a.F. AsylVfG, insoweit jedoch auf § 27 AsylVfG übertragbar) - stellt sich im vorliegenden Falle nicht, da die Klägerin das Land nicht freiwillig verlassen hat, sondern um Verfolgungssicherheit zu erlangen.

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

    Entgegen den Ausführungen der Revision hat das Berufungsgericht in dieser Hinsicht seiner Entscheidung eine Zukunftsprognose zugrunde gelegt, die deshalb erforderlich ist, weil die Sicherheit vor Verfolgung im Sinne des § 2 AsylVfG, zu der auch eine Lebensgrundlage in dem bezeichneten Sinne gehört, während der mutmaßlichen Dauer der politischen Verfolgungsgefahr im Heimatstaat gegeben sein muß (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 [BVerwG 02.12.1986 - 9 C 105/85]).

    In dieser Hinsicht ist davon auszugehen, daß ein staatliches Vorgehen gegen Personen, die in militanten Kampforganisationen die Staatsgewalt aktiv bekämpfen und sie in den Ausmaßen eines Bürgerkriegs mit gewaltsamen Aktionen in Frage stellen, nicht schon um seiner selbst Willen politische Verfolgung darstellt (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 8 A 4951/99

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und

    Dazu und zum folgenden: BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 -, BVerwGE 75, 181, 184 (zu § 2 a.F. AsylVfG, insoweit jedoch auf § 27 AsylVfG übertragbar);vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. März 1987 - 9 C 47.85 -, BVerwGE 77, 150; Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 55.89 -, InfAuslR 1990, 93; Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 131.90 -, NVwZ 1992, 274.

    BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 -, BVerwGE 75, 181, 184.

    - dazu BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1986 - 9 C 105.85 -, BVerwGE 75, 181, 184 (zu § 2 a.F. AsylVfG, insoweit jedoch auf § 27 AsylVfG übertragbar) - stellt sich im vorliegenden Falle nicht, da die Klägerin das Land nicht freiwillig verlassen hat, sondern um Verfolgungssicherheit zu erlangen.

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 36.89

    Politische Verfolgung von Äthiopiern im Sudan - Ausschluss der politischen

    Auszugehen ist freilich davon, daß ein staatliches Vorgehen gegen Personen, die in militanten Kampforganisationen die Staatsgewalt aktiv bekämpfen und sie in den Ausmaßen eines Bürgerkriegs mit gewaltsamen Aktionen in Frage stellen, für sich genommen keine politische Verfolgung darstellt (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181, betreffend Afghanistan).

    Entgegen den Ausführungen der Revision hat das Berufungsgericht in dieser Hinsicht seiner Entscheidung eine Zukunftsprognose zugrunde gelegt, die deshalb erforderlich ist, weil die Sicherheit vor Verfolgung im Sinne des § 2 AsylVfG, zu der auch eine Lebensgrundlage in dem bezeichneten Sinne gehört, während der mutmaßlichen Dauer der politischen Verfolgungsgefahr im Heimatstaat gegeben sein muß (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - BVerwGE 75, 181 [BVerwG 02.12.1986 - 9 C 105/85] ).

    Deshalb kommt es hier auf die Verhältnisse in den sudanesischen Flüchtlingslagern und damit auch auf den von der Revision beanstandeten Zeitpunkt der Beurteilung dieser Verhältnisse nicht an (vgl. dazu Senatsurteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 105.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 B 342.87

    Verfolgungsbetroffenheit nach freiwilligem Verlassen eines verfolgungssicheren

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1991 - A 16 S 1071/90

    Asylrecht: anderweitiger Verfolgungsschutz in einem Drittland - Wiederaufleben

  • BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90

    Asyl - Verfolgungsschutz - Nachfluchtgrund - Heirat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - 8 A 2119/02

    Türkei, Syrien, Kurden, Jesiden, Staatenlose, Staatsangehörigkeit, Gewöhnlicher

  • VGH Hessen, 22.06.1989 - 13 TH 3075/88

    Angola - offensichtliche Unbegründetheit des Asylantrages - Bürgerkrieg

  • VG Göttingen, 06.02.2023 - 3 A 81/22

    Anerkannten-Folgeantrag; Anhörung; Drittstaatenbescheid; Erlöschen; Malta;

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 21 ZB 16.50029

    Freiwilliger Verzicht auf von Bulgarien gewährten Flüchtlingsschutz

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 6.90

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Beteiligung an

  • VGH Hessen, 21.09.1992 - 12 UE 1990/91

    Situation eines syrisch-orthodoxen Christen türkischer Staatsangehörigkeit im

  • VG Berlin, 26.07.2018 - 23 L 389.18

    Asylrecht: Unzulässigkeit des Asylantrag in Deutschland, wenn in einem anderen

  • VGH Bayern, 19.02.1998 - 27 B 96.34202

    Darlegung und Nachweis der Einreise auf dem Luftweg als Voraussetzung für ein

  • BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Politische

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 73.89
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - 8 A 3920/02

    Türkei, Syrien, Kurden, Jesiden, Staatenlose, Staatsangehörigkeit, Gewöhnlicher

  • VG Regensburg, 24.10.2023 - RN 15 K 23.30798

    Drittstaatenbescheid Bulgarien, freiwilliger Verzicht auf Schutzstatus

  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 56.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

  • VG Hamburg, 03.03.2022 - 16 A 5104/20

    Zu den aktuellen tatsächlichen Lebensverhältnissen für anerkannt

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1996 - A 13 S 2704/95

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen Asylbeantragung im

  • BVerwG, 25.07.1989 - 9 B 98.89

    Südafrikanischer Staatsangehöriger - Sicherheitslage südafrikanischer Flüchtlinge

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1988 - A 13 S 386/88

    Fluchtbeendigung in einem Drittstaat

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1988 - A 13 S 315/86

    Asylrecht Äthiopien - Verfolgungssicherheit im Sudan

  • BVerwG, 30.03.1987 - 9 B 70.87

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrevision in Asylsachen -

  • VGH Hessen, 09.09.1991 - 13 UE 1791/85

    Auswirkungen für einen Asylbewerber, der die in einem Drittland gewährte

  • BVerwG, 29.07.1991 - 9 B 51.91

    Erreichen von Verfolgungssicherheit - Beendigung einer Flucht - Vernichtung von

  • BVerwG, 12.11.1987 - 9 B 375.87

    Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 S. 1 Ausländergesetz (AuslG) auf Asylbewerber -

  • BVerwG, 30.09.1987 - 9 B 329.87

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrages mangels Aussicht auf Erfolg - Verlust

  • BVerwG, 08.04.1987 - 9 B 186.86

    Rechtsmittel

  • VG Meiningen, 07.03.2023 - 8 K 951/19

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig und Androhung der Abschiebung eines

  • VG Leipzig, 11.04.1995 - A 6 K 30704/94

    Anerkennung eines libanesischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Vorliegen

  • VG Leipzig, 24.01.1995 - A 6 K 30534/94

    Asyl- und Ausländerrecht; sicherer Drittstaat; Verfolgungssicherheit; Grundrecht

  • VG Halle, 01.06.2022 - 6 A 47/20

    Asylrecht (Syrien)

  • VGH Hessen, 21.02.1987 - 10 TG 463/87

    Zur Zurückweisung von aus einem Drittstaat einreisenden Asylbewerber

  • VG Frankfurt/Oder, 10.11.1998 - 3 K 12.596/93

    Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit;

  • VG München, 14.02.2023 - M 17 K 19.32611

    Erfolglose Klage gegen asylrechtliche Unzulässigkeitsentscheidung

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